1. Geltungsbereich
Diese "Allgemeinen Geschäftsbedingungen"
von flyerhafen.de (nachfolgend auch Agentur genannt),
vertreten durch Mario Böhm, gelten für alle
Verträge, deren Gegenstand die Erteilung von Rat
und Auskünften bei der Planung, Vorbereitung und
Durchführung werblicher Maßnahmen/Dienste/Leistungen
ist. Die Geschäftsbedingungen des Auftraggebers
finden nur Anwendung, wenn dies ausdrücklich schriftlich
vereinbart wurde.
2. Vertragsgegenstand - Leistungsumfang
Gegenstand des Auftrags ist nur die im Angebot oder
in der Rechnung beschriebene Tätigkeit bzw. Leistung.
3. Briefing
Basis der Agenturarbeit, Texter, Grafiker, Programmierer
& Berater bildet das Briefing des Kunden. Wird das
Briefing mündlich erteilt, wird der entsprechende
Kontaktbericht zu verbindlichen Arbeitsunterlage.
4. Kostenvoranschläge - Auftragsvergabe - Angebote
Vor Beginn jeder kostenverursachenden Arbeit sind dem
Kunden bzw. Auftraggeber Kostenvoranschläge bzw.
Angebote zu unterbreiten. Die Agentur kann Aufträge
an Dritte, im eigenen Namen und für eigene Rechnung,
weitergeben. Kleinere Einzelaufträge bis zu max.
100 Euro, sowie Aufträge im Rahmen laufender Arbeiten,
wie z. B. Zwischenaufnahmen, Satzkosten, Retuschen und
dergleichen, bedürfen nicht der Einholung von Kostenvoranschlägen
und keiner vorherigen Genehmigung. Angebote oder sonstige
Preisangaben der Agentur sind immer Nettopreise. Diese
sind immer freibleibend und zuzüglich der jeweils
geltenden gesetzlichen Mehrwertsteuer. Ein rechtsverbindlicher
Kaufvertrag zwischen den Vertragsparteien kommt erst
nach Prüfung aller dem Kaufvertrag zu Grunde liegenden
Daten und durch schriftliche Auftragsbestätigung
zustande. Die im Kaufvertrag bzw. in der Auftragsbestätigung
gemachten Angaben, über Eigenschaften, Art und
Umfang der Lieferung oder Leistung, gelten stets als
verbindlich. Fehler oder Irrtum vorbehalten.
5. Preise - Nebenkosten
Die End- bzw. Lieferpreise sind, wie unter Punkt 4 genannt,
Nettopreise. Ausnahme bilden die auf der Internetpräsenz
der Agentur und bei dem Auktionshaus ebay.de veröffentlichten
Angebotspreisen. Zu den regulären Angebotspreisen
wird daher immer die jeweils geltende, gesetzliche Mehrwertsteuer
addiert. Zusätzlich anfallende Reisekosten und/oder
Spesen, werden gesondert vereinbart und separat ausgewiesen.
Mehrkosten aufgrund einer vom Auftraggeber geänderten
Liefer- oder Zahlungsbedingung, gehen zu Lasten des
Auftraggebers.
6. Lieferung
Die Lieferungsbedingungen (Zeitraum/Zeitpunkt der Lieferung)
sind in der Auftragsbestätigung von beiden Vertragsparteien
zu vereinbaren. Es bleibt der Agentur vorbehalten, eine
Teillieferung in zumutbarem Umfang vorzunehmen, sofern
dies für eine zügige Abwicklung vorteilhaft
erscheint. Die Lieferung erfolgt stets ab Werk und auf
Rechnung. Transportschäden und/oder Unvollständigkeit
der Lieferung oder Leistung, sind sofort bei der Lieferung
dem Lieferanten/dem Leistungserbringer mitzuteilen.
Sollte ein Lieferungsverzug seitens der Agentur vorliegen,
ist der Auftraggeber/Geschäftspartner berechtigt,
schriftlich eine angemessene Nachfrist mit Ablehnungsandrohung
- per Übergabeeinschreiben - zu setzen. Nach ergebnislosem
Ablauf der Nachfrist resultiert das Recht für den
Auftraggeber/Geschäftspartner, hinsichtlich der
im Kaufvertrag vereinbarten Lieferung oder Leistung,
vom Kaufvertrag zurück zu treten. Beruht eine Lieferunfähigkeit
auf das Unvermögen des Herstellers oder eines Drittlieferers/Zulieferers,
kann sowohl die Agentur, als auch Auftraggeber/Geschäftspartner
vom Vertrag bzw. von den Verträgen, zurücktreten,
sofern der vereinbarte Liefertermin um mehr als einen
Monat überschritten wurde. Schadenersatzansprüche
wegen Liefererverzug der Unmöglichkeit bzw. Nichterfüllung,
auch solche, die bis zum Rücktritt vom Vertrag
entstanden sind, sind ausgeschlossen. Ausnahmen sind
Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Für den
Fall der Nichteinhaltung eines fest vereinbarten Liefertermins
(Fixtermin), unter Berücksichtigung und Ausschluss
höherer Gewalt, hat die Agentur/Auftraggeber/Geschäftspartner
immer das Recht, auf sofortigen Rücktritt vom Vertrag.
Sollten der Agentur durch die Nichteinhaltung eines
vereinbarten Fixtermins Nachteile entstehen, besteht
gleichfalls immer das Recht und die Pflicht zum Schadensersatz
gegenüber dem Geschädigten - in vollem Umfang
des entstandenen Schadens. Diese Haftung bezieht sich
auf alle materiellen Schäden, wie auch auf imaginäre,
entgangene Gewinne.
7. Zahlungsbedingungen
Die durch die Agentur und ihren Partnern erbrachten
Lieferungen und Leistungen sind überwiegend geistig-kreativer
Art und immer individuell. Durch den Tatbestand eines
reinen Auftragsgeschäftes gilt hier immer und grundsätzlich
mit der Auftragserteilung/Auftragsbestätigung,
Vorkasse als vereinbart. Mögliche Zahlungsarten:
in bar oder per Überweisung. Für den Fall,
dass durch anderweitige Zahlungsvereinbarung ein Zahlungsverzug
durch den Auftraggeber/Geschäftspartner eintritt,
werden automatisch Verzugszinsen i. H. v. 5 % über
dem Leitzins der Europäischen Zentralbank (EZB)
fällig. Eine vom Auftraggeber/Geschäftspartner
zu verantwortende Lieferungsverzögerung berechtigt
nicht zu einer verspäteten Zahlung. Im Falle eines
Zahlungsverzuges, durch den Schuldner und Mahnung durch
Agentur, wird eine Mahngebühr i. H. v. 10 Euro
je Mahnung fällig.
8. Fremdarbeiten
Die Agentur ist berechtigt, Teile vereinbarter Auftragsarbeiten
durch Drittfirmen anfertigen zu lassen. Für die
Ordnungsmäßigkeit und die Qualität dieser
Leistung übernimmt die Agentur keine Haftung. Im
Falle entstehender Gewährleistungsansprüche
gegenüber Drittlieferern, seitens Agentur, hat
der Kunde das Recht, die Agentur zustehenden Schadensersatzansprüche
gegen diese Drittfirma im eigenen Namen geltend zu machen.
9. Kontaktberichte
Die Agentur übergibt innerhalb von drei Arbeitstagen
nach jeder Besprechung mit dem Kunden Kontaktberichte.
Diese Kontaktberichte sind für die weitere Bearbeitung
von Projekten bindend, sofern ihnen nicht innerhalb
einer Frist von weiteren drei Arbeitstage widersprochen
wird
10. Vertraulichkeit
Die Agentur wird alle zu ihrer Kenntnis gelangenden
Geschäftsvorgänge des Kunden, wie überhaupt
dessen Interna, streng vertraulich behandeln.
11. Aufbewahrung
Die Agentur wird alle Unterlagen (Datensicherungen,
Reinzeichnungen, Filmkopien, Tonträger, Proofs
usw.) für die Dauer von 2 Monaten aufbewahren und
anschließend, auf ausdrücklichen/schriftlich
mitgeteilten Wunsch des Auftraggebers/Kunden, ihm aushändigen.
Zur Aufbewahrung von Daten, Druckvorlagen, Grafiken,
Bildern etc., ist die Agentur nicht verpflichtet. Ein
Rechtsanspruch auf Datensicherung durch die Agentur
besteht nicht. Die entsprechenden Lizenzrechte des genannten
Daten-/Bildmaterials verbleiben bei der Agentur.
12. Haftung
Die Haftung der Agentur beschränkt sich auf grobe
Fahrlässigkeit und auf den Ausgleich typischer
und voraussehbarer Schäden. Die Agentur verpflichtet
sich, die ihr übertragenen Arbeiten mit fachlicher
und kaufmännischer Sorgfalt nach bestem Wissen
und unter Beachtung der allgemein anerkannten Grundsätze
des Werbewesens durchzuführen. Sie wird den Kunden
rechtzeitig auf für einen ordentlichen Werbekaufmann
erkennbare gewichtige Risiken hinweisen. Der Kunde stellt
die Agentur von Ansprüchen Dritter frei, wenn die
Agentur auf ausdrücklichen Wunsch des Kunden gehandelt
hat, obwohl sie dem Kunden ihre Bedenken im Hinblick
auf die Zulässigkeit der Werbemaßnahmen mitgeteilt
hat. Erachtet die Agentur für die durchzuführenden
Maßnahmen eine wettbewerbsrechtliche Prüfung
durch eine besonders sachkundige Person oder Institution
für erforderlich, so trägt der Kunde nach
Abstimmung die Kosten. Beanstandungen an durch die Agentur
und seinen Partnern/Zulieferern erbrachten Lieferungen
oder Leistungen, müssen unverzüglich schriftlich
angezeigt werden. Für Mängel hinsichtlich
eines Teils, der durch die Agentur und seinen Partnern
erbrachten Lieferungen oder Leistungen, besteht kein
Recht auf Rücktritt vom Vertrag. In diesem Fall
hat der Auftraggeber die Möglichkeit, Nachbesserung
mit angemessener Fristsetzung zu verlangen. Sollte die
Agentur dieser Forderung nicht nachkommen, besteht für
den Auftraggeber/Geschäftspartner die Möglichkeit
des Rücktritts vom Vertrag. WICHTIG: Sollten Sie
mir gegenüber einen berechtigten Rechtsanspruch/eine
berechtigte Forderung haben, so erkläre ich mich
ausdrücklich und im Vorwege bereit, diese ohne
anwaltliche/juristische Hilfe und Präjudiz zu erfüllen.
Entstandene Kosten für einen/Ihren Rechtsbeistand,
aufgrund einer im Vorwege nicht stattgefundenen Rücksprache/Erstinformation/Handlungsmöglichkeit/Handlungsaufforderung,
trägt somit ausschließlich der jeweilige
Auftraggeber dieses Rechtsbeistandes.
13 Haftungsausschluss
Alle Informationen sowie gesamte Inhalte dieser Homepage
und auch zukünftige und im Kundenauftrag angefertigte
Werbetexte/Werbemittel, wurden und werden durch die
Agentur mit größter Sorgfalt erarbeitet und
geprüft. Dennoch können inhaltliche und sachliche
Fehler, auch wettbewerbsrechtliche, im Einzelfall, nicht
ausgeschlossen werden. Deshalb erkläre ich, Mario
Böhm, ausdrücklich, dass alle durch die Agentur
und deren Partnern erstellten Aussagen, textlichen,
grafischen und inhaltlichen Umfanges, im Sinne einer
Produkthaftung - ohne Garantie erfolgen. Sollte Ihnen
die rechtliche Unbedenklichkeit einer durch die Agentur
und ihren Partnern erbrachten Leistung einmal nicht
eindeutig und bewusst sein, empfehlen wir mit Nachdruck
und vorsorglich, die entsprechende Leistung, vor deren
Veröffentlichung, einer Prüfung, durch eine
fachkompetente Person (Anwalt etc.), zu unterziehen.
Die Agentur und ihre Partner sind somit von jeglichen
Haftungsansprüchen - in diesem Zusammenhang, befreit.
14. Urhebernutzungsrecht - Copyright
Allen durch die Agentur erstellten oder vermittelten
Produkte unterliegen dem Schutz des Urhebergesetzes.
Alle kreativen, geistigen Leistungen, bleiben bis auf
ausdrückliche und schriftliche Mitteilung das Eigentum
der Agentur. Der Verkauf oder die Weitergabe meines
geistigen Gutes ist ausschließlich mir vorbehalten
und bedarf im Ausnahmefall zwingend meiner schriftlichen
Zustimmung. Die unerlaubte Weitergabe der von oder durch
die Agentur angefertigten Erzeugnisse an Dritte, berechtigt
zum Schadensersatz durch die Agentur. Dies gilt auch
für Vorstufen oder Erzeugnisse der Partner/Drittlieferer
der Agentur. Vom Auftraggeber nicht akzeptierte Entwürfe
bleiben daher immer Eigentum der Agentur, die Nutzung,
auch zukünftige oder die Weitergabe an Dritte ist
nur mit ausdrücklicher und schriftlicher Zustimmung
durch die Agentur möglich und stellt andernfalls
eine schadensersatzpflichtige Urheberrechtsverletzung
dar. Der textliche und gestalterische Inhalt, aller
von oder durch die Agentur erbrachten Lieferungen oder
Leistungen, deren Angebote und der Webseite der Agentur,
ihre Struktur, sämtliche darin enthaltenen Funktionalitäten,
Informationen, Daten, Texte, Bild- und Tonmaterialien,
sowie alle zur Funktionalität der Webseiten eingesetzten
Komponenten, unterliegen dem gesetzlich geschütztem
Urheberrecht der Agentur. Der Nutzer/die Nutzerin darf
die Inhalte nur im Rahmen der angebotenen Funktionalitäten
der Webseiten für seinen persönlichen Gebrauch
nutzen und erwirbt im Übrigen keinerlei Rechte
an den Inhalten, Texten, Bildern, Daten und Programmen.
Jede Form der Missachtung des Urheberrechts führt
unmittelbar und direkt zu Schadensersatzansprüchen
durch die Agentur. Für die durch den Auftraggeber/Geschäftspartner
gelieferten Druckvorlagen, Bilder, Texte und anderen
Druck- und/oder verarbeitungsfähigen Bild- und
Datenmaterialien, haftet der jeweilige Lieferant, für
die Rechtmäßigkeit der Nutzung/Weiterverarbeitung
dieser Materialien.
Nutzungs-/Eigentumsvorbehalt: Die (übertragenen)
Nutzungsrechte der von der Agentur angefertigten Werbetexte/Slogans
dürfen erst dann seitens Auftraggeber ausgeübt
werden, wenn das vereinbarte Honorar gezahlt wurde und
durch die Agentur physisch verfügbar geworden ist.
Eine vorherige Nutzung der seitens der Agentur angefertigten
Werbetexte/Slogans gilt als unzulässig und stellt
im betreffenden Fall einen Verstoß gegen das Urheberrechtsgesetz
dar. In einem solchen Fall wird sofortiger Schadensersatz
fällig. Die Höhe des die Agentur zu zahlenden
Schadensersatzes beträgt mindestens die zweifache
Höhe des vereinbarten Honorars. Weitere Schadensersatzforderungen
bleiben vorbehalten.
15. Vorlagen
Der Auftraggeber haftet für die Rechtmäßigkeit,
der Nutzung, der von oder durch ihn zur Verfügung
gestellten Vorlagen. Im Falle des Verlustes oder der
Beschädigung dieser Daten/Vorlagen durch die Agentur
oder ihrer Partner, übernehmen wir eine Haftung
bis maximal 300 Euro, sofern eine leichte Fahrlässigkeit
zu Grunde liegt. In anderen Fällen folgt die Haftung
den gesetzlichen Bestimmungen. Der Kunde erwirbt mit
der vollständigen Zahlung für die Dauer und
im Umfang des Vertrages die Urhebernutzungsrechte an
allen von der Agentur im Rahmen dieses Auftrages gefertigten
Arbeiten, soweit die Übertragung nach deutschem
Recht oder den tatsächlichen Verhältnissen
(besonders für Musik- und Film- und Fotorechte)
möglich ist, für die Nutzung im Gebiet der
Bundesrepublik Deutschland. Gleiches gilt für Leistungen
der Partner der Agentur und für Leistungen aus
den Geschäften/Partnergeschäften mit der Agentur.
Die Agentur wird den Kunden jeweils vorher über
etwaige Beschränkungen der Urhebernutzungsrechte
informieren. Auf bestehende GEMA-Rechte oder solche
anderer Verwertungsgesellschaften wird die Agentur bestmöglich
hinweisen.
16. Laufzeit
Jeder mit der Agentur geschlossener Vertrag, tritt nach
Unterzeichnung oder/bzw. mit Überweisung des Agenturhonorars,
per Vorkasse, durch Auftraggeber, in Kraft. Das Vertragsverhältnis
wird auf unbestimmte Zeit geschlossen und kann mit einer
Frist von sechs Monaten zum Jahresende gekündigt
werden. Ausnahme bilden einmalige Projektaufträge.
17. Festaufträge
Soweit die Agentur Verpflichtungen gegenüber Dritten
gemäß diesem Vertrag eingegangen ist (Festauftrag),
erklärt sich der Kunde bereit, diese Verpflichtungen
auch nach Vertragsende unter Einschaltung der Agentur
zu erfüllen. Die Agentur ist bereit, Reservierungen
in tarifgebundenen Werbeträgern für die Zeit
nach Vertragsende auf den Kunden oder Dritte dann zu
übertragen, wenn der Kunde oder der Dritte, die
bei der Agentur bereits entstandenen Kosten übernimmt.
Die Übertragung hat zur Voraussetzung, dass die
Agentur aus jeglicher Haftung, auch von Dritten, entlassen
wird.
18. Eigenturmsvorbehalt
Die von oder durch die Agentur erbrachten oder vermittelten
Produkte oder Leistungen, unterliegen bis zur vollständigen
Bezahlung sämtlicher Forderungen des Vertragspartners,
dem Eigentum der Agentur. Der Auftraggeber/Geschäftspartner
ist verpflichtet, seinen Abnehmern diesen Eigentumsvorbehalt
von der Agentur mitzuteilen.
19. Digitale Daten
Sofern im Angebot/Auftrag nicht anders vereinbart, besteht
keine Verpflichtung seitens der Agentur, Dateien und
andere digitale Quellen zu gelieferten Produkten/Leistungen
an den Auftraggeber abzugeben. Der Auftraggeber erhält
in jedem Fall die aus dem Auftrag gewünschten endgültigen
Versionen, jedoch nicht die Arbeitsdateien und Layouts.
20. Höhere Gewalt
Bei Eintritt von unvorhersehbaren, außergewöhnlichen
Umständen, die einen Lieferungsverzug begründen
und die trotz der nach den Umständen des Falles
zumutbaren Sorgfalt nicht abgewendet werden konnten,
seitens der Agentur und ihren Partnern bzw. Drittbeauftragten,
z. B. Streik, höhere Gewalt, Naturkatastrophen,
Krieg, Stromausfall, Krankheit o. ä., verlängert
sich, sofern die Lieferung oder Leistung nicht unmöglich
wird, die Lieferfrist in angemessenem Umfang. Wird eine
Lieferung oder Leistung durch einen solchen oder ähnlichen
Umstand unmöglich, so wird der Auftragnehmer, die
Agentur, von der Lieferungs- und Leistungsverpflichtung
frei gestellt.
21. Datenschutz
Auf der Grundlage des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG
§§ 33ff) weise ich darauf hin, dass personen-
und unternehmensbezogene Daten streng vertraulich behandelt
und nicht an Dritte weitergegeben werden. Die Speicherung
von Kundendaten dient ausschließlich zur Bearbeitung
von Aufträgen oder Anfragen. Die vertrauliche Nutzung
dieser Daten und der daraus resultierende Schutz ist
der Agentur sehr wichtig. Ein Auftraggeber kann einer
Verwendung/Speicherung der Daten jederzeit widersprechen.
22. Vertragsänderung - Salvatorische Klausel
Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrages
bedürfen der Schriftform. Sollte eine Bestimmung
dieses Vertrages unwirksam sein oder werden, so wird
die Gültigkeit des Vertrages im übrigen hiervon
nicht berührt. Anstelle der unwirksamen Bestimmung
soll eine Regelung treten, die im Rahmen des rechtlich
Möglichen dem Willen der Parteien am nächsten
kommt.
23. Gerichtsstand - Erfüllungsort
Gerichtsstand und Erfüllungsort, für alle
aus dem Vertragsverhältnis mit der Agentur entstehenden
Ansprüche, ist Plauen. Es gilt ausschließlich
deutsches Recht als vereinbart.
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